Zu der Diskussion über die Angemessenheit bestimmter Kleidungsstile an der Hamburger Gelehrtenschule des Johanneums und die Frage, ob dies in der Hausordnung der Schule geregelt werden sollte, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Hamburg (JuLis), der unabhängigen Jugendorganisation der FDP, Robert Bläsing, MdHB:
"Eine derartige Regelung öffnet der Willkür Tür und Tor. Lehrer sollten sich nicht zum Richter und Henker über bestimmte Kleidungsstile aufschwingen. Die freie Persönlichkeitsentfaltung ist grundgesetzlich geschützt und gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Hierzu gehört auch eigenverantwortlich und ohne Zwang die Freiheit zu haben darüber zu entscheiden, wie man sich kleidet. Vor diesem Hintergrund dürfen im Übrigen unseres Erachtens auch Schuluniformen nur ein freiwilliges Angebot und keine Pflicht sein.
Zwar sollten Schulen möglichst viel Entscheidungsverantwortung haben, jedoch ist der Schutz des Individuums immer auch eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schulen als öffentliche Einrichtungen des Staates können sich dieser Verantwortung auch nicht durch einen Beschluss der Schulkonferenz entziehen. Es stellt sich die Frage, ob einige keine anderen Sorgen haben, als sich um Äußerlichkeiten zu kümmern. Entscheidend ist, was Jugendliche im Kopf haben und nicht welche Kleidung am Körper. Spätestens das Verwaltungsgericht würde eine solche Regelung höchstwahrscheinlich mit Bausch und Bogen verwerfen."