Der neueste Entwurf zum geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger ist deutlich entschlackt - und hat dabei die Zielrichtung des Gesetzes deutlich definiert. Nur noch Betreiber von Suchmaschinen stehen im Fokus. Suchmaschinen sollen eine Lizenz von den Verlegern erwerben, wenn sie weiterhin deren Inhalte und Nachrichten bei Suchanfragem anzeigen und darauf verlinken. Fehlt diese Lizenz und sie listen die Inhalte der Verlagsseiten trotzdem, können Verlage Unterlassung verlangen, später auch Strafzahlungen einfordern. Soweit wird es natürlich nicht kommen: Mit einem einzigen Befehl werden die Suchmaschinenbetreiber Google, Yahoo, Microsoft und Co. die deutschen Zeitungswebseiten aus ihrem Suchprogramm nehmen. Das dürfte in erster Linie den Verlegern schaden. Denn allein Google leitet im Schnitt pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten in Deutschland weiter. Diese Leser würden den Verlegern fehlen, ihre Werbeeinahmen würden wegen der drastisch gefallenen Reichweite ihrer Webseiten ebenso drastisch fallen. Aus demselben Grund sperren die Verleger auch nicht ihre Webseiten für die Suchmaschinen. Das könnten sie ebenfalls mit einem kleinen Befehl in der Programmierung ihrer Seiten.
Deshalb sollte das Leistungsschutzrecht für die Verleger her: Die Dienstleistung von Suchmaschinen, also die massenhafte Weiterleitung von Lesern, wollten die Verlage weiter in Anspruch nehmen. Dafür sollen die Suchmaschinen auch noch an die Verlage zahlen. Das wäre so, als wenn ein Taxifahrer dem Restaurantbesitzer immer etwas zahlen müsste, wenn er einen Gast vorbeibringt. Klar dass Google und andere Suchmaschinen da nicht mitmachen und lieber die Verlagsseiten ausblenden werden.
Im ersten Entwurf des LSR sollten auch Blogger, Aggregatoren und alle anderen zahlen, die selbst kleinste Inhalte von Verlagsseiten zitieren. Das ist in der neuen Fassung vom Tisch. "Gut so!!", sagen die JuLis. Und die JuLis fordern: Kein LSR mit Zwangszahlungen, kein LSR gegen alle marktwirtschaftlichen Regeln des freien und fairen Wettbewerbs, kein LSR gegen neue Technologien und als Subvention für Geschäftsmodelle von gestern! Die Diskussion um das LSR und die aktuellen Planungen zeigt, das ein solches Gesetz in dieser Form völlig überflüssig, ja sogar für alle (Internetunternehmen, Verleger und vor allem die Kunden und Leser) schädlich wäre. In einer freien Marktwirtschaft und in einem freien Wettbewerb muss es freie, also freiwillige, Einigungen zwischen allen Beteiligten geben. Der Staat sollte hier nicht zu Gunsten einer Branche eingreifen und einer anderen Zukunftsbranche und der Informationsfreiheit der Bürger schaden.
Weitere Infos: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-entschaerft-Entwurf-fuer-Presse-Leistungsschutzrecht-1654656.html